Bürgerinfo


Feuerwehranfahrtswege

Wenn die Feuerwehr nicht weiter kommt


Es kommt leider immer öfter vor, dass die Feuerwehr auf ihrer Anfahrt durch falsch geparkte Fahrzeuge behindert wird oder teilweise auch gar nicht durch kommt. Gerade dort, “wo ein PKW scheinbar noch durchpasst” kann für ein großes Feuerwehrfahrzeug schnell die Grenze des Möglichen erreicht sein.


Beachten Sie beim Abstellen Ihres Kfz, dass die Mindestdurchfahrtsbreite der Fahrbahn mindestens 3,50 Meter betragen muss. Ist die Durchfahrtsbreite nicht mehr gewährleistet, handelt es sich hier automatisches um ein Halteverbot.

Denken sie daran, dass auch ein kurzes Halten im Haltverbot (VZ 283 StVO) verboten ist.

Das Parken in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor Kreuzungen und Einmündungen ist unzulässig. Unsere Fahrzeuge - besonders eine Drehleiter, die für die Menschenrettung wichtig ist, haben einen großen Wendekreis und benötigen diese Bewegungsfläche.

Parken Sie Ihr Kfz nicht vor oder innerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerwehrzufahrten oder auf Feuerwehraufstellflächen.

Verstellen Sie mit Ihrem Fahrzeug keine Hydranten auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand.


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