Sondersignalanlagen

Sondersignalanlagen

Sie sind mit dem Fahrzeug unterwegs - plötzlich hören Sie ein Martinshorn. Im Rückspiegel sehen Sie ein Fahrzeug der Feuerwehr, der Polizei oder eines Rettungsdienstes mit Blaulicht auf Sie zukommen. Wie verhalte ich mich in einer solchen Situation als Verkehrsteilnehmer richtig?

 


Verhaltensgrundsätze

- Stellen Sie fest woher das Sondersigal kommt

- Fahren Sie rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie dieses mit gesetztem Blinker.

- Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!)

- Bilden Sie bei Stau eine Rettungsgasse

Die häufigste Fehlerreaktion der PKW-Fahrer ist das unmittelbare Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall, sondern Sie behindern auch das Einsatzfahrzeug.

 


"Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinhorn ruhig abschalten!" 

Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten, oder große Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Wegerechte in Anspruch genommen werden (§ 38, Straßenverkehrsordnung), müssen Blaulichter und Tonsignal eingeschaltet sein.

Und vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber nachdenken:

Sie können sich bequem im Bett umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit - und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie. Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar.